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Dienstgrad, Dienststellung / Funktionen

in der Freiwilligen Feuerwehr, Land Brandenburg

 

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Dienstgradabzeichen Dienstgrad Dienststellung
   

Mützenkordel und

Splintknöpfe

Mützenkordel schwarz 
   

01 Anwaerter

 

Feuerwehrfrau-Anwärterin

Feuerwehrmann- Anwärter

 

Truppfrau-Anwärterin

Truppmann-Anwärter

02 Feuerwehrmann

 

Feuerwehrfrau

Feuerwehrmann

 

Truppfrau

Truppmann

03 Oberfeuerwehrmann

 

Oberfeuerwehrfrau

Oberfeuerwehrmann

 

Truppfrau

Truppmann

04 Hauptfeuerwehrmann

 

Hauptfeuerwehrfrau

Hauptfeuerwehrmann

 

Truppfrau

Truppmann

   
   

05 Loeschmeister

 

Löschmeisterin

Löschmeister

 

Truppführerin

Truppführer

06 Oberloeschmeister

 

Oberlöschmeisterin

Oberlöschmeister

 

Truppführerin

Truppführer

07 Hauptloeschmeister

 

Hauptlöschmeisterin

Hauptlöschmeister

 

stellv. Gruppenführerin

stellv. Gruppenführer

08 Erster_hauptloeschmeister

 

Erste Hauptlöschmeisterrin

Erster Hauptlöschmeister

 

stellv. Gruppenführerin

stellv. Gruppenführer

   
   
   

Mützenkordel und

Splintknöpfe

Mützenkordel silber 
   

09 Brandmeister

 

Brandmeisterin

Brandmeister

 

Gruppenführerin

Gruppenführer

10 Oberbrandmeister

 

 

Oberbrandmeisterin

Oberbrandmeister

 

 

 

stellv. Zugführerin

stellv. Zugführer

 

Ortswehrführerin,

Ortswehrführer mit weniger als einem Zug

11 Hauptbrandmeister

 

 

 

Hauptbrandmeisterin

Hauptbrandmeister

 

 

 

 

 

Zugführerin

Zugführer

 

Ortswehrführerin,

Ortswehrführer mit Zugstärke oder mehr als einem Zug

12 Erster Hauptbrandmeister

 

 

Erste Hauptbrandmeisterin

Erster Hauptbrandmeister

 

 

 

 

Zugführerin, Zugführer nach zehn Jahren in der Dienststellung

 

stellv. Gemeinde-, Stadt-, Amtswehrführer

 

 

 

 

 

 

Funktionsabzeichen Funktion 
   
   

Mützenkordel und

Splintknöpfe

Mützenkordel silber 
   

13 Amtsbrandmeister

Gemeinde-, Stadt- und Amtswehrführerin

Gemeinde-, Stadt- und Amtswehrführer

[*1]

 

Gemeinde-, Stadt- und Amtswehrführerin

Gemeinde-, Stadt- und Amtswehrführer

 

   
   

Mützenkordel und

Splintknöpfe

Mützenkordel gold 
   

13 Amtsbrandmeister

 

stellv. Kreisbrandmeisterin

stellv. Kreisbrandmeister

[*1a]

 

stellv. Kreisbrandmeisterin

stellv. Kreisbrandmeister

14a Kreisbrandmeister

Kreisbrandmeisterin

Kreisbrandmeister

[*1a]

 

 

 

Ehrenamtliche Kreisbrandmeisterin

Ehrenamtlicher Kreisbrandmeister

 

stellv. Landesbranddirektorin

stellv. Landesbranddirektor

 

Landesbranddirektorin

Landesbranddirektor

 

Landesbranddirektorin

Landesbranddirektor 

   

 

Anmerkung: [*1]

Gemäß der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern zum Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz vom 30. November 2005, Teil 3, Kapitel 1, zu § 28 (Leitung der öffentlichen Feuerwehr), obliegt die Bestellung der Leitung der Feuerwehr dem Träger des Brandschutzes und stellt einen förmlichen Akt dar, mit dem die Funktion der Feuerwehrleitung übertragen wird.

Bei der Bestellung einer/eines Gemeinde-, Stadt-, Amtswehrführer/ in handelt es sich um eine Funktionsübertragung und nicht um die Verleihung eines statusrechtlichen Amtes bzw. Dienstgrades.

Die Entscheidung zur Bestellung trifft der Aufgabenträger, auch wenn das Benehmen mit dem Kreisbrandmeister nicht hergestellt wurde.

 

Anmerkung: [*1a]

Gemäß der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern zum Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz vom 30. November 2005, Teil 3, Kapitel 1, zu § 29 (Kreisbrandmeister, Landesbranddirektor, handelt es sich bei der Bestellung eines Kreisbrandmeisters um eine Funktionsübertragung und nicht um die Verleihung eines statusrechtlichen Amtes bzw. Dienstgrades.

 

 

 

 

Funktionsabzeichen Funktion 
   
   

Mützenkordel und

Splintknöpfe

Mützenkordel silber 
   

15 Präsident des Landesfeuerwehrverbandes

Präsident des Landes-

feuerwehrverbandes

[*2]

 

Präsident des Landesfeuerwehrverbandes
   

 

Anmerkung: [*2]

Dieses Funktionsabzeichen "Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg ist kein Dienstgradabzeichen.

Gemäß Abs. 12 der Verwaltungsvorschrift über die Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehren im Land Brandenburg, (vom 30.12.1997) - mit Änderung vom 27.02.2002 -, trägt der Vorsitzende (jetzt Präsident) zur Ausübung seiner Tätigkeit ein geflochtenes Schulterstück mit zwei goldenen Sternen.

 

Mit Einführung der neuen Verordnung über Aufnahme, Heranziehung, Zugehörigkeit und

Ausscheiden der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr - TVFF vom 4. Juli 2008, tritt die o.g. Verordnung vom 04. Dezember 1997 ausser Kraft.

Die entsprechende Verwaltungsvorschrift über die Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehren (vom 30.12.1997) - mit Änderung vom 27.02.2002 -ist mit Wirkung vom 31. Dezember 2006 gemäß Ziffer 15 der Verwaltungsvorschrift über Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehren außer Kraft getreten.

Somiit ist das Funktionsabzeichen, Schulterstück, "Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg" z. Zt. vakant, offen.

 

 

 

 

alte Dienstgradabzeichen Dienstgrad nur "ohne" Dienststellung
   
   

Mützenkordel und

Splintknöpfe

Mützenkordel silber 
   

Brandinspektor

 

Brandinspektorin

Brandinspektor

[*3]

 

 

Oberbrandinspektor

 

Oberbrandinspektorin

Oberbrandinspektor

[*3]

 

 

Hauptbrandinspektor

 

Hauptbrandinspektorin

Hauptbrandinspektor

[*3]

 

 

 

Anmerkung: [*3]

Diese ehemaligen Dienstgrade waren noch bei älteren Angehörigen vorhanden, die einen nicht mehr aktiven Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr - im Land Brandenburg - versahen. Eine Vergleichbarkeit mit den neuen Dienstgraden ist nicht mehr möglich. Deshalb konnten diese Dienstgrade bisher weiter getragen werden.

Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, die einen der o.g. Dienstgrade führen, durften diesen Dienstgrade nur weiterführen, wenn sie keine Dienststellung in der Freiwilligen Feuerwehr besetzten.

Mit Inkrafttreten der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlicheen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren vom 04. Dezember 1997, durften diese Dienstgrade nicht mehr verliehen werden.

 

Mit Einführung der neuen Verordnung über Aufnahme, Heranziehung, Zugehörigkeit und

Ausscheiden der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr - TVFF vom 4. Juli 2008, tritt die Verordnung vom 04. Dezember 1997 ausser Kraft.

Gemäß § 10 Übergangsvorschriften der Tätigkeitsverordnung Freiwille Feuerwehr - TVFF vom 04. Juli 2008, können Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung den Dienstgrad "Brandinspektor" oder "Brandinspektorin", "Oberbrandinspektor" oder "Oberbrandinspektorin" beziehungsweise "Hauptbrandinspektor" oder "Hauptbrandinspektorin" führten, diesen Dienstgrad auch nach Inkrafttreten dieser Verordnung weiterführen, wenn sie keine Dienststellung in der Freiwilligen Feuerwehr besetzen.