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Qualmender Kochtopf bleibt ohne Folgen

11.04.2017

Qualmender Kochtopf bleibt ohne Folgen

Viel Rauch um nichts: Ein Prenzlauer wollte nachts etwas Warmes essen und vergaß den Topf auf dem Herd. Die Feuerwehr musste raus.

In welchen Fällen ein Verursacher für einen Feuerwehreinsatz bezahlen muss, ist gesetzlich geregelt.

Jan-Philipp Strobel In welchen Fällen ein Verursacher für einen Feuerwehreinsatz bezahlen muss, ist gesetzlich geregelt.

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In der Nacht zum Mittwoch wurden Prenzlaus Feuerwehrleute aus dem Schlaf gerissen. Rauchentwicklung im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses im Robert-Schulz-Ring hieß das Alarmstichwort. Zum Glück gestaltete sich die Lage vor Ort nicht so dramatisch: Nach Feuerwehrangaben hatte ein Hausbewohner einen Kochtopf auf dem Herd vergessen. Nachdem dieser von der Platte geholt worden war, galt die Gefahr als gebannt.

Außer Spesen nichts gewesen, hieß es für die Feuerwehrleute. Aber muss der Verursacher in so einem Fall nicht damit rechnen, für den Einsatz zur Kasse gebeten zu werden? Der zuständige Beigeordnete in der Prenzlauer Stadtverwaltung Dr. Andreas Heinrich verneinte dies. Nur wenn der Verursacher grob fahrlässig den Brand herbeigeführt habe, müsse er für die Feuerwehr bezahlen. Bei ihren Gebühren für Feuerwehreinsätze orientiert sich die Stadt an den Regelungen des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes.